Wir trauern um und erinnern uns an Professor Dr. Reinhard Welter, verstorben am 4. März 2021.
Prof. Welter war von 1998 bis zu seiner Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig.
Prof. Welter begann seine akademische Laufbahn am Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.
Er habilitierte sich im Jahr 1992 mit einer Arbeit zu den ,,Dinglichen Sicherheiten zwischen Harmonisierung und gegenseitiger Anerkennung als Prinzipien des europäischen Binnenmarkts“.
Das Thema bestimmte in der Folgezeit sein Arbeitsgebiet, nämlich das Bank- Kapitalmarktrecht sowie das deutsche und europäische Wirtschaftsrecht. Seine Kommentierungen in Soergel, Kommentar zum BGB (11.-13. Auflage) zu den §§ 675 ff., 759 ff., 780 ff., 793 ff. sowie im Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch (2007) zu den §§ 385 ff. und 366 ff. waren wegweisend.
Prof. Welter war zu den Zeiten der Anfertigung seiner Habilitationsschrift geschäftsführender Assistent des Instituts. Er blieb dem Institut als ständiger Mitarbeiter zahlreicher Gutachten und als regelmäßiger Besucher des Seminars zum internationalen Kreditrecht verbunden.
Wer Prof. Welter kannte, wird sich an ihn als tatkräftigen, praxisverbundenen, überaus liebenswerten Wegbegleiter erinnern. Er wird an seine lebhaften Diskussionsbeiträge denken. Seine zeitkritischen Kommentare sind Legende. Sein hintergründiger Humor bleibt uns in Erinnerung.
Wir trauern mit der Familie und zusammen mit allen Freunden und Kollegen.
Wir werden ihn vermissen.
Mainz, im März 2021
Peter O. Mülbert
Uwe H. Schneider