Organisation

Das Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens wurde am 1. Januar 1970 gegründet. Es ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Es ist organisatorisch weithin in die Universität integriert. Das Institut trägt zur Erweiterung des Lehrangebots des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zum Geld-, Kredit-, Bank- und Kapitalmarktrecht bei. Außerdem betreibt es die wissenschaftliche Forschung auf diesen Gebieten.

Gegenwärtig wird das Institut von den Direktoren Prof. Dr. Peter O. Mülbert und Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider geleitet. Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider bekleidet die Position des Direktors seit 1976, Prof. Dr. Peter O. Mülbert seit 2001. Gründungsdirektor des Instituts ist Justizrat Prof. Dr. Johannes Bärmann, der bis 1976 alleiniger Direktor des Instituts war.

Neben Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider amtierte 1976 bis 2001 Prof. Dr. Walther Hadding. Als dritte Direktoren waren in den Jahren 2003 bis 2007 Prof. Dr. Mathias Habersack sowie von 2012 bis 2018 Prof. Dr. Dirk A. Verse M.Jur. bestellt.

Am Institut sind ein geschäftsführender Assistent sowie eine wissenschaftliche Hilfskräfte tätig. In die Bearbeitung der wissenschaftlichen Forschungsprojekte ist eine unterschiedliche Anzahl an Doktoranden ist eingebunden.