Forschung

Die Forschung auf den Gebieten des deutschen, europäischen und internationalen Geschäfts-, Organisations- und Aufsichtsrechts der Kreditwirtschaft ist satzungsmäßiges Ziel der Tätigkeit des Instituts.
Entsprechend seiner satzungsmäßig niedergelegten Aufgaben wählt das Institut seine wissenschaftlichen Forschungsprojekte eigenverantwortlich und unabhängig aus.
Der ständige Kontakt zu Praktikern deutscher und ausländischer Kreditinstitute, der von den Direktoren kontinuierlich intensiviert worden ist, dient dazu, Vorschläge aus der Praxis aufzunehmen und praktisch relevante Themen zum Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung zu machen.

In den ersten Jahren nach seiner Gründung waren vor allem bankrechtliche Probleme in ausländischen Rechtsordnungen Gegenstand der großen Forschungsprojekte. In der Folgezeit wurden mehr und mehr auch Rechtsprobleme aus dem deutschen Rechtskreis in den Blick gerückt.
Die Bearbeitung der Forschungsprojekte erfolgt in zwei unterschiedlichen Formen.
Entweder werden Doktoranden ausgewählt, um im Rahmen eines Projekts ihre Dissertation anzufertigen oder das Institut vergibt und betreut Aufträge an Juristen aus dem In- und Ausland. Von ihnen wird erwartet, daß sie in umfangreichen Länderberichten die Rechtslage in ihrem Land darstellen.
Eine beachtliche Tätigkeit des Instituts besteht schließlich in der Erarbeitung von wissenschaftlichen Stellungnahmen auf Anfragen von Mitgliedern der Förderergesellschaft zu Einzelproblemen aus dem deutschen und ausländischen Recht.
Die Mitglieder können Fragen zum internationalen Recht, mit denen sie in ihrer täglichen Praxis konfrontiert werden, an das Institut richten.