Aufgaben und Ziele

Das Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens („Center for German and International Law of Financial Services“) ist ein selbständiges wissenschaftliches Institut an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seine satzungsmäßigen Aufgaben bestehen in der unabhängigen Forschung und Lehre zum deutschen und internationalen Recht der Kreditwirtschaft (Geschäftsrecht, Organisationsrecht, Aufsichtsrecht).

Gegenwärtig wird das Institut von den Direktoren Prof. Dr. Peter O. Mülbert und Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider geleitet. Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider bekleidet die Position des Direktors seit 1976, Prof. Dr. Peter O. Mülbert seit 2001. Gründungsdirektor des Instituts ist Justizrat Prof.Dr. Johannes Bärmann, der bis 1976 alleiniger Direktor des Instituts war. Neben Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider amtierte 1976 bis 2001 Prof. Dr. Walther Hadding. Als dritte Direktoren waren in den Jahren 2003 bis 2007 Prof. Dr. Mathias Habersack sowie von 2012 bis 2018 Prof. Dr. Dirk A. Verse M.Jur. bestellt.

Das Institut wird getragen und ausgestattet von der Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe e.V. Dies ermöglicht zahlreiche Forschungsprojekte und den Aufbau einer wissenschaftlichen Bibliothek mit der einschlägigen deutschen und ausländischen juristischen Spezialliteratur, ohne die heute eine verantwortliche Forschung und eine an den internationalen Entwicklungen ausgerichtete Lehre nicht mehr möglich ist.

Das wissenschaftliche Institut dient der Forschung und Lehre nicht nur mit den genannten Aktivitäten. Seine Leiter und Mitarbeiter sind darüber hinaus verantwortlich für Tagungen und vielfach als sachverständige Teilnehmer an der Gesetzgebung gefragt. Sie sind eingebunden in die Wissenschaftsorganisation als Herausgeber oder als Mitglied des Redaktionsbeirats von Fachzeitschriften, als Vorsitzende und Mitglieder von wissenschaftlichen Vereinigungen, als Teilnehmer der internationalen rechtsvergleichenden und rechtspolitischen Diskussion. Das Institut ist auf diese Weise zu einem wichtigen Ansprechpartner und Gesprächspartner für die Entwicklung des deutschen, europäischen und internationalen Bank- und Kapitalmarktrechts geworden.